KFW-FörderprogrammSchnellinformation für unsere Kunden Das Förderprogramm dient der Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Die Förderung soll darüber hinaus die finanzielle Belastung durch die Reduzierung der Investitions- und Heizkosten senken und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbar machen. Es wird entweder ein Zuschuss gewährt oder ein Darlehen/Kredit - aber nie beides. Zuschuss: Wenn der Bauherr das Geld bereits erspart hätte, fördert KFW mit dem Zuschuss 10 % der Gesamtmaßnahme. Jedoch kommen dann als maximaler Einmalbetrag 5000,- € bei Einzelmaßnahmen zur Auszahlung. Kredit/Darlehen: Bei Kredit ist der Zinssatz 1 % (Stand März 2013). Dieser kann sich aber immer wieder ändern und ist tagesgenau abzufragen. Hier werden aber höhere Kreditrahmen gewährt. Der Zuschuss ist abhängig von:
Bei Darlehen ist es egal wie viele Wohneinheiten eingereicht werden. Anträge dürfen stellen:
Bei Fördermaßnahmen ist es absolute Pflicht einen unabhängigen Energieberater zu beauftragen.
Für den Fensterbauer bedeutet dies bei Erneuerung von Fenstern und Fenstertüren, dass nachfolgende Werte eingehalten werden müssen: Es wird immer der maximale U-Wert in W/(m²*K) berechnet und muss nachgewiesen werden.
Weitere Informationen für Privatleute und Handwerksbetriebe erhalten Sie unter folgenden Rufnummern: IFAS im Auftrag des Wirtschaftsministeriums – gibt Auskunft zu den technischen Möglichkeiten der Energieeinsparung und aktuellen Energieförderung Tel 0681-501 2030 Nähere Informationen über die Kreditvarianten erhalten Sie unter www.kfw.de/151 Effizienzhaus oder www.kfw.de/152 Einzelmaßnahmen Die Hotline-Nummer des KFW Infocenters ist 0800-539 9002 – hier bekommen Sie alle weiteren Fragen beantwortet. WICHTIG:Bevor mit der Baumaßnahme begonnen wird, muss die Förderung beantragt und genehmigt werden. Ihre Ansprechpartner im Bereich Rund ums HausAlexandra Kappler |
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