KFW-Förderprogramm

Schnellinformation für unsere Kunden

Das Förderprogramm dient der Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Die Förderung soll darüber hinaus die finanzielle Belastung durch die Reduzierung der Investitions- und Heizkosten senken und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbar machen.

Es wird entweder ein Zuschuss gewährt oder ein Darlehen/Kredit - aber nie beides.

Zuschuss:

Wenn der Bauherr das Geld bereits erspart hätte, fördert KFW mit dem Zuschuss 10 % der Gesamtmaßnahme. Jedoch kommen dann als maximaler Einmalbetrag 5000,- € bei Einzelmaßnahmen zur Auszahlung.

Kredit/Darlehen:

Bei Kredit ist der Zinssatz 1 % (Stand März 2013). Dieser kann sich aber immer wieder ändern und ist tagesgenau abzufragen. Hier werden aber höhere Kreditrahmen gewährt.

Der Zuschuss ist abhängig von:

  • Das Gebäude muss vor dem 01.01.1995 erbaut sein.
  •  es ist begrenzt für Eigentümer – diese dürfen maximal 2 Wohneinheiten einreichen
  •  oder Wohnungseigentümergemeinschaften

Bei Darlehen ist es egal wie viele Wohneinheiten eingereicht werden.

Anträge dürfen stellen:

  • Eigentümer
  • Ersterwerber
  • Wohnungseigentümer

Bei Fördermaßnahmen ist es absolute Pflicht einen unabhängigen Energieberater zu beauftragen.

  • Im Vorfeld sollten mit dem Energieberater seine Aufwandsentschädigung / Kosten besprochen und festgelegt werden.
  • Die Kosten für den Energieberater fließen in den Zuschuss als auch in das Darlehen mit ein. Beides wird anerkannt.
  • Es müssen unabhängige Energieberater eingesetzt werden. Die ausführende Firma darf ihren hauseigenen Energieberater nicht einsetzen.

Für den Fensterbauer bedeutet dies bei Erneuerung von Fenstern und Fenstertüren, dass nachfolgende Werte eingehalten werden müssen:

Es wird immer der maximale U-Wert in W/(m²*K) berechnet und muss nachgewiesen werden.

  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Mehrscheibenisolierverglasung: Uw 0,95
  • Barrierearme Fenster, Balkon- und Terrassentüren: Uw 1,1
  • Ertüchtigung von Fenstern sowie Fenster mit Sonderverglasung, Schallschutzverglasung, Isolierverglasung, Sonderbauten zur Durchschusshemmung, Durchbruchhemmung oder Sprengungshemmung oder als Brandschutzglas: Uw 1,3
  • Dachflächenfenster: Uw 1,0
  • Baudenkmal oder erhaltenswerte Bausubstanz: Uw 1,4
  • Ertüchtigung von Fenstern an Baudenkmälern oder erhaltenswerter Bausubstanz: Uw 1,6
  • Hauseingangstüren // Außentüren beheizter Räume: Uw 1,3

Weitere Informationen für Privatleute und Handwerksbetriebe erhalten Sie unter folgenden

Rufnummern:

IFAS im Auftrag des Wirtschaftsministeriums – gibt Auskunft zu den technischen Möglichkeiten der Energieeinsparung und aktuellen Energieförderung

Tel 0681-501 2030

Nähere Informationen über die Kreditvarianten erhalten Sie unter

www.kfw.de/151 Effizienzhaus

oder

www.kfw.de/152 Einzelmaßnahmen

Die Hotline-Nummer des KFW Infocenters ist 0800-539 9002 – hier bekommen Sie alle weiteren Fragen beantwortet.

WICHTIG:Bevor mit der Baumaßnahme begonnen wird, muss die Förderung beantragt und genehmigt werden.

Ihre Ansprechpartner im Bereich Rund ums Haus

 

Alexandra Kappler
Zentrale / Verkauf und Beratung
Fon 06826-9616-0
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Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns unter +49 (0) 6826 - 9616-0 an oder senden uns eine » E-Mailanfrage «

   
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Stimmen zum Unternehmen

  • Zuverlässigkeit zahlt sich aus

    Wenn es um Metallbau geht, dann ist die Firma Harig Harald mit Sicherheit jedem hier in Bexbach ein Begriff. Die Firma hat sich bei unserem Haus um den komplettten Fenstereinbau gekümmert, sie waren stets sehr zuverlässig und haben ihre Arbeit sehr sorgfältig gemacht. Auch gingen die Arbeiten sehr schnell voran und dauerte nicht wochenlang, was uns sehr wichtig war. Topp.

  • Facebook-Bewertung
    26.10.2016

    Schnelle, kompetente, pünktliche und freundliche Handwerker! Ich bin voll zufrieden!

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